WINTERSAISON 2024/2025
1. Kontakt
Neue Rosskopf GmbH
Brennerstraße 41
39049 Sterzing
info@rosskopf.com
www.rosskopf.com
MwSt.Nr.: IT02473060214
2. Ermäßigungen
• Jugendliche - geboren 2007 und jünger = Jugendtarif
• Kinder – geboren 2010 und jünger = Kindertarif
• Kindergeboren 2017 und jünger = Freikarte
• Senioren – geboren 1960 und älter = Seniorentarif
geboren 1944 und älter = Freikarte
• Beeinträchtigte Personen ab 60% Invalidität = erhalten bei Vorlage der Invaliditätskarte an der Kassa einen reduzierten Preis
Entsprechende ermäßigte Skipässe erhalten Sie nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises bzw. Invaliditätsausweises. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf.
3. Allgemeine Informationen
• Zur Bestellung von Online-Tickets sind Personen ab einem Alter von 18 Jahren berechtigt.
Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen unserem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass sowie Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Skipässe werden nicht ersetzt. Die Skifahrer haben sich auf den Pisten an die gültigen FIS-Regeln zu halten. Unkontrolliertes Benehmen und Missbrauch des Skipasses haben dessen Entzug zur Folge. Im Übrigen gelten die allgemeinen Transportbedingungen der Autonomen Provinz Bozen. Mit dem Kauf des Skipasses erkennt der Gast unsere Beförderungs- und Verkaufsbedingungen, die bei den jeweiligen Stationen bzw. an den Kassen veröffentlicht sind, an. Die Bedingungen sind auch für alle Tickets die vor Ort gekauft werden gültig.
4. Rückvergütungen
Bei Unfall oder Krankheit kann eine Rückvergütung gewährt werden. Die Berechnung erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgelaufenen Skitage. Die Vergütung wird an der Kassa vom Computer errechnet. Für die Rückvergütung ist in jedem Fall ein von einem ortsansässigen Arzt oder vom Krankenhaus ausgestelltes Attest vorzulegen. Auf Tageskarten erfolgt keine Rückvergütung. Bei Betriebsunterbrechung, Schlechtwetter und Sperrung von Pisten oder Rodelbahn sowie bei unvorhergesehener Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5. Rettungsdienst
Der Pistensicherungs- und Rettungsdienst überwacht nur die markierten und geöffneten Pisten. Die tägliche Überwachung endet mit der letzten Pistenkontrolle (siehe Anschläge). Wir weisen darauf hin, dass bei Erstversorgung und Abtransport verletzter Personen ein Unkostenbeitrag in der Höhe von 50,00 € bis 250,00 € berechnet wird. Unfälle können an allen Liftstationen, Restaurants und Skipassbüros gemeldet werden. Die Kosten für den Notarzt-Hubschrauber werden separat vom Sanitätsbetrieb Südtirol verrechnet. Rettungs- und Bergungskosten sind in der Regel durch Versicherungen gedeckt. Deshalb wird empfohlen, sich über ihren Versicherungsstatus zu informieren.
6. Haftpflichtversicherung
Seit dem 1. Januar 2022 ist in Italien ein neues Wintersportdekret in Kraft, das für alle Wintersportler auf Skipisten eine Haftpflichtversicherung vorschreibt. Dies betrifft auch Rodler sowie Winterwanderer, die Pisten überqueren oder Rodelbahnen nutzen. Diese Versicherung ist nicht im Skipass enthalten, kann jedoch online über unseren Partner ITAS abgeschlossen werden: www.itasnow.it/A081
7. Pisten und Rodelbahn ab 17.00 Uhr - bis 8.30 Uhr geschlossen
Wir möchten alle Gäste darauf hinweisen, dass die Pisten und die Rodelbahn um 17.00 Uhr von Seiten der Beauftragten für die Pistensicherheit geschlossen werden. Ab genannter Uhrzeit sind Pistenpräparierungsgeräte im Einsatz, die zum Teil mit nicht gut sichtbaren, gespannten Stahlseilen arbeiten werden. Wer sich nach 17.00 Uhr auf den Pisten und Rodelbahn noch aufhält, übernimmt selbst die volle Verantwortung.
8. Information gemäß DSG Photocompare
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht.