Der Vorgang ist sehr einfach. Registrieren Sie sich, und wählen Sie die Tickets, die Sie kaufen möchten. Begeben Sie sich mit der Bestätigungsemail oder dem QR-Code auf ihrem Smartphone zu unseren Kassen an der Talstation Rosskopf in Sterzing. Dort erhalten Sie ihren Skipass.
Wenn Sie nur Einzelfahrten gekauft haben, und keine Keycard besitzen, können Sie einfach den QR-Code benutzen, den Sie mit E-Mail erhalten. Sie benötigen kein Ticket, sondern können einfach mit Ihrem Smartphone (oder der ausgedruckten Bestätigung) die Zutrittskontrollen passieren.
Bei zukünftigen Käufen entfällt die Registrierung. Ihre Daten bleiben gespeichert, damit Sie nicht alle Daten neu eingeben müssen.
Bei jeder Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung mittels E-Mail.
Das System schickt automatisch eine Bestätigung der Buchung an die E-Mail-Adresse, welche Sie bei der Registrierung verwendet haben. Die Bestätigung enthält Informationen zu jedem Ticket, das Sie gekauft haben.
Wenn Sie bei der Buchung keine Keycard-Seriennummern angegeben haben, können Sie mit dem QR-Code der Bestätigungsnachricht beim Kassenautomaten Ihre Tickets abholen, und müssen nicht zum Ticketschalter. Dabei handelt es sich um Einweg-Keycards, welche nicht für zukünftige Einkäufe verwendet werden können. Gegen ein Pfand von 5 € können Sie sich an der Kassa Keycards holen, welche auch für zukünftige Buchungen verwendet werden können.
Wenn Sie Einzelfahrten (Bergfahrten, Berg- und Talfahrten) gekauft haben, können Sie mit dem QR-Code der Bestätigungsnachricht direkt durch die Zutrittskontrollen bei den Liftanlagen gehen, und müssen somit nicht zum Kassenautomaten oder zum Ticketschalter.
Bei Unfall oder Krankheit kann eine Rückvergütung gewährt werden. Die Berechnung derselben erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgelaufenen Skitage. Wird der Skipass nach 10.00 Uhr hinterlegt, wird der Tag als benützt angerechnet. Für die Rückvergütung ist in jedem Fall ein von einem ortsansässigen Arzt oder vom Krankenhaus ausgestelltes Attest vorzulegen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Skipassinhaber auf Grund der Verletzung nicht mehr Ski fahren kann. Begleitpersonen oder Familienmitglieder haben kein Anrecht auf Rückvergütung. Für das Stunden-Ticket, den ½-Tages- und TagesSkipass ist keine Rückerstattung möglich.
Bei Betriebsunterbrechung, Schlechtwetter und Sperrung von Pisten sowie bei unvorhergesehener Abreise besteht KEIN Anspruch auf Rückerstattung.
Beim Kauf der Skipässe können Sie wählen, ob Sie zusätzlich eine Unfallversicherung dazu buchen möchten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Versicherungsanbieters www.itasnow.it/A081
Diese ist für das Rodeln als auch für das Skifahren seit der Wintersaison 2021 für jeden verpflichten
Rettungsdienst: Der Pistensicherungs - und Rettungsdienst überwacht nur die markierten und geöffneten Pisten. Die tägliche Überwachung endet mit der letzten Pistenkontrolle. Wir weisen darauf hin, dass bei Erstversorgung und Abtransport verletzter Personen ein Unkostenbeitrag in der Höhe von € 200,00 berechnet wird. Bei kleineren Versorgungen, welche direkt in den Räumen der Pistenrettung und in deren unmittelbaren Umgebung vorgenommen werden, werden € 50,00 berechnet.